<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>
<?xml-stylesheet type="text/xsl" href="../xsl/output.xsl"?>
<file type="first" level_1="index0" level_2="" id="index0" xml:lang="de">
   <top_title>Bundesamt für Statistik BFS</top_title>
   <head_title>Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen</head_title>
   <group_title1>Einführung</group_title1>
	 
<text>
<h3 class="doc_tile_3">1. Das Inventar als Basis für die Sozialhilfestatistik</h3>

<p class="par">
Die Kantone und Gemeinden bieten neben den Leistungen gemäss Sozialhilfegesetz eine Vielzahl
weiterer Sozialleistungen an, die auf einer Bedarfsrechnung beruhen. Jeder Kanton in der Schweiz
verfügt über eine individuelle Leistungspalette und eine kantonale Gesetzgebungen zur Regelung
seiner bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Aufbau und Organisation der verschiedenen
bedarfsabhängigen Sozialleistungen weisen grosse kantonale Unterschiede auf.
</p>

<p class="par">
Das Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen listet die verschiedenen kantonalen
Bedarfsleistungen auf und fasst sie in einer Leistungssystematik zusammen. Es sammelt die
jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und ordnet die darin enthaltenen Informationen einheitlichen
Rubriken zu. Dies erlaubt es, rasch einen Überblick über die Leistungspalette eines Kantons zu
erhalten und ermöglicht Vergleiche zwischen den Kantonen.
</p>

<p class="par">
Das Inventar stellt eine notwendige Grundlage für die Erstellung und Anpassung einer Finanz- und
Empfängerstatistik im Sozialhilfebereich dar. Das BFS stellt das Inventar interessierten Kreisen
der Kantone und Organisationen als Informationsgrundlage zur Verfügung. Darüber hinaus bildet das
Inventar ein wichtiges Hilfsmittel für weitere Analysen und Auswertungen. Das Inventar wird
regelmässig aktualisiert.
</p>

<h3 class="doc_tile_3">2. Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Inventar</h3>

<p class="par">
Damit eine Leistung im Inventar erfasst wird, muss sie die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen:
</p>

<ol class="numbers">
<li>Sie ist bedarfsabhängig (in Abhängigkeit von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation).</li>
<li>Sie ist personenbezogen (Subjekthilfe).</li>
<li>Sie ist auf Kantonsebene geregelt.</li>
<li>Sie basiert auf Gesetzen und Verordnungen.</li>
<li>Es handelt sich um eine Geldleistung.</li>
</ol>

<p class="par">
Unberücksichtigt bleiben reine Sachhilfe sowie die nicht materielle bzw. persönliche Hilfe
(Beratung, Betreuung). Diejenigen Leistungen der Sozialhilfe, welche sich nicht mit der
Einzelfallbetreuung befassen, sind ebenfalls nicht Gegenstand des Inventars. Ausgeklammert sind
Leistungen von privaten Organisationen (auch wenn staatliche Zuschüsse erfolgen), Sachleistungen,
Finanzierungsbeiträge des Staates an die Betriebskosten von Institutionen (Heime,
Beratungsstellen), Subventionen des Staates für Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie
in den Wohnungsbau. Leistungen auf Gemeindeebene sind nur dann inventarisiert, wenn sie durch
kantonales Gesetz und/oder durch eine kantonale Verordnung geregelt sind. Weiter Informationen
bietet die Begleitpublikation zum Inventar (siehe unten).
</p>

<p class="par">
Das Inventar wird laufend aktualisiert. Die Aktualisierungen beschränken sich jeweils auf eine
Auswahl der bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die
jeweils aktualisierten Leistungen.
</p>

</text>

<downloads title="">
	<lex type="xls" xml:lang="de" lex_id="tab01d">Übersichtstabelle: Aktualisierte Leistungen im Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen</lex>
</downloads>

<text>
<h3 class="doc_tile_3">3. Hinweise</h3>

<p class="par">
Rückmeldungen und Kommentare zum Inventar seitens der Kantone, Gemeinden und anderer Benutzer sind
an folgende Adresse zu richten:
</p>

<ul class="none">
<li>Bundesamt für Statistik</li>
<li>Sektion Soziale Sicherheit</li>
<li>Espace de l'Europe 10</li>
<li>2010 Neuchâtel</li>
<li>E-Mail: <a class="results" href="mailto:social@bfs.admin.ch">social@bfs.admin.ch</a></li>
</ul>

<p class="par">
Ein besonderer Dank gilt den Kontakt- und Ansprechpersonen in den zuständigen Ressorts der
kantonalen Verwaltungen. Trotz ihrer grossen Arbeitsbelastungen haben sie durch ihre speditive und
kompetente Mitarbeit zum Gelingen der zeit- und arbeitsaufwendigen Inventarisierungsarbeiten
beigetragen.
</p>

<blockquote>
Das Inventar listet die am Stichtag gültigen gesetzlichen Grundlagen auf. Rechtlich massgebend
sind einzig die aktuell geltenden Bestimmungen der Kantone.
<br/>
<br/>
Für weitere Informationen zu den Bestimmungen sind die im Inventar aufgeführten Links auf die
kantonalen Gesetzessammlungen zu benutzen bzw. die ebenfalls aufgeführten kantonalen Stellen
anzugehen.
</blockquote>

</text>

<downloads title="4. Dokumentation">
	<lex type="pdf" xml:lang="de" lex_id="579-0700">Begleitpublikation zum Inventar 2007 in elektronischer Form</lex>
	<lex type="xls" xml:lang="de" lex_id="tab02d">Übersichtstabelle: Bedarfsabhängige Sozialleistungen: Leistungen pro Kanton am 1.1.2007</lex>
</downloads>

<downloads title="5. Links zum Thema">
	<lex type="link" xml:lang="de" href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/nomenklaturen/blank/blank/soz/02.html">Portal Statistik Schweiz - Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen</lex>
	<lex type="link" xml:lang="de" href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/13.html">Portal Statistik Schweiz - Bereich 13: Soziale Sicherheit</lex>
	<lex type="link" xml:lang="de" href="http://www.bfs.admin.ch">Bundesamt für Statistik - Portal Statistik Schweiz</lex>
</downloads>


</file>

